KOS

Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung Osnabrück


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FAQs - Fortbildendes Personal

Antworten auf häufige Fragen von Anbieterinnen und Anbietern von Lehrkräftefortbildungen zur Zusammenarbeit mit dem KOS:

Welchen Service bietet mir das KOS bei Planung und Durchführung meiner Veranstaltung?

Sie als Referent*in reichen uns Ihren Vorschlag für eine Lehrkräftefortbildung ein (zum Verfahren s. hier). Dabei teilen Sie uns alle inhaltlich relevanten Informationen zur angedachten Veranstaltung (Beschreibung, Zielsetzung, geplante Methodik und Format) mit, können gegebenenfalls aber auch weitere Planungsdetails wie gewünschter Zeitpunkt der Fortbildung und Veranstaltungsort (innerhalb des Gebiets Stadt/Landkreis Osnabrück!) o.ä. mit angeben. Auf Basis Ihres jeweiligen Planungsstandes stimmen wir uns im Falle einer Annahme für die dann notwendige Ausschreibung in der VeDaB individuell mit Ihnen ab und übernehmen des Weiteren für Sie

  • das Anmeldeprozedere,
  • das Teilnehmermanagement (einschließlich Rechnungsbearbeitung und Teilnahmebescheinigungen),
  • die Stellung des benötigten Equipments vor Ort bzw. des Online-Konferenzraums (BigBlueButton)

sowie optional

  • die Suche und Buchung einer geeigneten Räumlichkeit und
  • die Planung und Organisation der Vor-Ort-Verpflegung (Catering).

Die dafür anfallenden Kosten werden mit allen weiteren im Vorfeld kalkulierbaren Kosten (also auch Ihren Honorar-, Reise- und ggf. Übernachtungskosten) auf die Teilnehmenden umgelegt und in der Ausschreibung als Teilnahmegebühr ("Kosten") ausgewiesen.

In besonderen Fällen können Drittmittel beim Land Niedersachsen beantragt werden, sofern Ihre Fortbildung einem bildungspolitischen Schwerpunktthema zugeordnet werden kann und entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Die Veranstaltung wird dann für die Teilnehmenden kostenfrei gestellt.

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Warum unterscheiden sich die Kompetenzzentren bisweilen hinsichtlich ihrer Organisation und Planungsspielräume?

Jedes Kompetenzzentrum in Niedersachsen ist für die Lehrkräftefortbildung in einer ihm zugewiesenen Region zuständig. Dazu wurde in jedem einzelnen Fall eine Vereinbarung zwischen dem Kultusministerium und der jeweiligen lehrerbildenden Universität bzw. Einrichtung der Erwachsenenbildung geschlossen. Damit gelten in jeder Region bzw. bei jedem Kompetenzzentrum die (formellen) Rahmenbedingungen der jeweils übergeordneten Mutterhäuser (Universitäten bzw. Erwachsenenbildungsstätten).

In Einzelfällen können sich diese im Detail voneinander unterscheiden; maßgeblich und bindend für das KOS bei der Vergabe von Dienstleistungsverträgen und der Buchung von fortbildendem Personal sind — sofern keine KOS-spezifischen Sonderregulungen gelten — stets die formellen Statuten und Vorgaben der Universität Osnabrück.

Besondere Regelungen gelten überdies bei der Vergabe von Lehraufträgen an Mitarbeiter/innen der Universität Osnabrück (sog. "Interne"): Hier hat das KOS die geltenden Honorarobergrenzen für hausinternes Personal zu beachten, so dass sich für dieses bei einer Zusammenarbeit mit dem KOS u.U. geringere Honorare ergeben können als bei einer Tätigkeit für ein anderes Kompetenzzentrum (dann allerdings als "externe/r Referent/in").

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Wann erfahre ich letzte Details zu der von mir angebotenen Fortbildung?

Wenige Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin übersenden wir Ihnen alle Unterlagen, Dokumente und letzte Hinweise, die Sie für die Umsetzung Ihrer Veranstaltung vor Ort benötigen. Sollten Sie bis drei Tage vor dem Termin noch nichts von uns gehört haben, kontaktieren Sie uns bitte umgehend!

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Was passiert, wenn ich als Seminarleitung am Veranstaltungstag verhindert bin?

Sollten Sie aus Gründen, die nicht in der Verantwortung des KOS liegen, eine geplante Fortbildungsveranstaltung kurzfristig absagen müssen, was im Anschluss zum Ausfall dieser Veranstaltung führt, so haben Sie keinerlei Anspruch gegenüber dem KOS auf Zahlung etwaiger Honorar- oder Reisekosten (auch nicht anteilig). Sofern nicht unmittelbar Einvernehmen über eine zeitnahe Ersatzveranstaltung erzielt und ein Ersatztermin anberaumt wird, werden sämtliche schriftliche wie mündliche Abmachungen zwischen Ihnen und dem KOS aufgrund der von Ihnen nicht wie vereinbart erbrachten Dienstleistung als gegenstandslos erachtet.

Sollte eine kurzfristige Absage durch das KOS zum Ausfall einer Veranstaltung führen, so regelt der im Vorfeld geschlossene Dienstleistungsvertrag (Honorarvertrag) Einzelheiten zur Höhe einer ggf. anfallenden Kostenerstattung.

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