KOS

Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung Osnabrück


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FAQs - Interessierte und Teilnehmende

Antworten auf häufige Fragen von Lehrkräften rund um die An- und Abmeldung zu sowie die Teilnahme an unseren Fortbildungsveranstaltungen:

Wo finde ich eine Übersicht über zukünftige Fortbildungen des KOS?

Das KOS veröffentlicht seine Fortbildungsangebote sämtlich im Portal Niedersächsisches LernCenter (NLC). Für eine allgemeine Übersicht aller aktuellen Ausschreibungen im Raum Osnabrück nutzen Sie bitte den Filter in der linken Spalte, indem Sie  unter "Veranstalter" den Begriff "Osnabrück" eingeben und unter dem Buchstaben "K" das Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung auswählen, gefolgt von einem Klick auf den grünen Button "Filter anwenden". Beachten Sie, dass der Schieberegler unter "Weitere Optionen" den grün unterlegten Haken zeigt, weil Ihnen sonst nur Landes- (und nicht regional geplante KOS-)Veranstaltungen angezeigt werden. Natürlich können Sie auch nach Belieben eigene Filter setzen.

Zudem finden Sie unsere Veranstaltungen auch noch einmal in den Übersichten, die regelmäßig per E-Mail an alle Schulleitungen zur Weiterleitung an die Lehrkräfte übersandt werden sowie nach Sachgebieten sortiert auf dieser Homepage, stets mit Link zu der für eine (An-)Meldung aufzurufenden NLC-Ausschreibung.

Übrigens: Sie können sich im NLC ein eigenes Profil anlegen, und diesem verschiedene Fächer, Schlagworte u.ä. zuweisen. Sobald es neue Veranstaltungen gibt, die mit entsprechenden Schlagworten verknüpft sind, werden Sie unmittelbar und automatisch per E-Mail informiert.

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Wie melde ich mich zu meiner Wunschfortbildung an?

Eine Meldung erfolgt ausschließlich über das Niedersächsische LernCenter (NLC). Voraussetzung ist ein persönliches NLC-Profil, welches Sie im Vorfeld einmalig erstellt haben müssen (weitere Erläuterungen zur Nutzung und Bedienung des NLC finden Sie in der NLC-Hilfe).

Klicken Sie auf der Detailübersicht einer Veranstaltung auf den Button "Anmelden" oben rechts und folgen Sie den weiteren Anweisungen (ggf. müssen Sie sich zunächst mit Ihren Zugangsdaten einloggen). Sie sollten zuvor bereits einen entsprechenden Antrag bei Ihrer bzw. Ihrem Vorgesetzten eingereicht und diesen genehmigt bekommen haben. WICHTIG: Wenn Sie sich zu einer Veranstaltung (an-)melden, bestätigen Sie mit Ihrer Meldung, dass Ihnen das Einverständnis Ihrer bzw. Ihres Vorgesetzten bereits vorliegt. Sie sollten sich daher in Ihrem eigenen Interesse erst für eine Fortbildung melden, nachdem ein Austausch mit der vorgesetzten Stelle zu der von Ihnen präferierten Fortbildung stattgefunden hat.

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Was kann ich machen, wenn der Meldeschluss für eine Veranstaltung bereits erreicht ist?

Aus organisatorischen Gründen bittet das KOS Sie, sich frühzeitig um Plätze in den Fortbildungen zu bemühen. Nach Ablauf der Meldefrist (und erfolgter Einladung!) ist die Aufnahme einer Person in eine Veranstaltung auch mit noch freien Plätzen nur mit erhöhtem Aufwand und auf schriftliche Anfrage möglich. Von sehr kurzfristigen Anfragen (weniger als eine Woche bis zum Veranstaltungsbeginn) ist dabei grundsätzlich abzusehen!

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Woher weiß ich, ob ich einen Platz in der gewünschten Veranstaltung erhalten habe?

Mit Ihrer Meldung signalisieren Sie dem KOS erst einmal lediglich Ihr Interesse an der besagten Fortbildung und Ihre feste Absicht, an dieser teilzunehmen. Solange Sie noch keine Einladung zu einer bestimmten Veranstaltung erhalten haben, können Sie sich ohne Nennung von Gründen auch jederzeit selbstständig über das NLC wieder von dieser abmelden (über "Anmeldung bearbeiten").

Umgekehrt bedeutet eine Meldung Ihrerseits aber auch nicht, dass Sie bereits einen festen Platz in der Fortbildung erhalten hätten - ungeachtet noch freier Plätze in der Veranstaltung. Vielmehr lädt das KOS zeitnah nach dem Meldeschluss, mindestens aber zwei Wochen vor der Veranstaltung, entsprechend der Reihenfolge der eingegangenen Meldungen (und ggf. weiterer, aus der Ausschreibung hervorgehender Kriterien) die Teilnehmenden per E-Mail ein. Erst mit erfolgter offizieller Einladung an die von Ihnen im NLC hinterlegte E-Mail-Adresse sind Sie für beide Seiten verbindlich zur Veranstaltung angemeldet! Aus diesem im System nachvollziehbaren Schritt ("Einladung führt zur Anmeldung") ergeben sich für Sie bzw. Ihre Schule weitere Verpflichtungen (siehe Punkt 8 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen).

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Wann erfahre ich letzte Details zu der von mir gebuchten Fortbildung?

In der Einladungsbenachrichtigung finden Sie alle für die Teilnahme relevanten Informationen wie Veranstaltungsort, Beginn und Ende der Veranstaltung, inkludierte Verpflegung, mitzubringende Materialien u.ä.

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Ist eine kostenfreie Abmeldung kurz vor der Veranstaltung möglich?

Nein, grundsätzlich ist eine kostenfreie Abmeldung nur möglich, solange das KOS noch keine Einladungen versendet hat. Dies erfolgt üblicherweise etwa drei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn. Im Moment der Einladung sind Sie fest angemeldet und haben so für sich bzw. Ihre Schule einen Platz in der Fortbildung reserviert. Dies bedeutet, dass Sie (bzw. Ihre Schule) sich verpflichtet haben, die mit der Teilnahme verbundenen Kosten in jedem Fall (angeachtet eines evtl. Verhinderungsgrundes wie Krankheit, Operation o.ä.) zu tragen. Eine entsprechende Rechnung wird daher obligatorisch im Anschluss an die entsendende Schule ergehen. Diese kann aber eine*n Vertreter*in aus Ihrem Kollegium benennen; eine zusätzliche Gebühr für eine solche "Umbuchung" fällt nicht an. In keinem Fall besetzt das KOS ggf. kurzfristig frei werdende Plätze proaktiv mit dritten Personen (auch nicht von einer möglichen Warteliste) nach!

Lediglich bei entgeltfreien Veranstaltungen (mit "Niedersachsenpferd") ist eine kostenfreie Abmeldung auch nach erfolgter Einladung möglich. Dazu bittet das KOS um eine schriftliche Abmeldung per E-Mail an kos@uni-osnabrueck.de.

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Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich als angemeldete Teilnehmerin bzw. angemeldeter Teilnehmer am Veranstaltungstag verhindert bin?

Im Moment der vom KOS erfolgten Einladung sind Sie fest angemeldet und haben so für sich bzw. Ihre Schule einen Platz in der Fortbildung reserviert. Eine Annullierung oder ein "Freigeben" Ihres Platzes ist nicht möglich. Es steht Ihnen bzw. Ihrer Schulleitung jedoch frei, dem KOS schriftlich eine Person aus Ihrem Kollegium als Ersatzteilnehmerin bzw. -teilnehmer zu benennen und an Ihrer Stelle in die Fortbildung zu entsenden.

Bei entgeltfreien Veranstaltungen ist eine (konsequenzlose) Abmeldung auch nach erfolgter Einladung möglich. Auch hier bedarf es einer vorherigen Abmeldung an das KOS (gerne schriftlich per E-Mail an kos@uni-osnabrueck.de).

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Darf ich an einer Fortbildung des KOS teilnehmen, wenn ich an einer Schule außerhalb von Stadt und Landkreis Osnabrück tätig bin?

Alle Veranstaltungen des KOS stehen grundsätzlich Lehrkräften und weiterem pädagogischem Personal niedersächsischer Schulen frei. Sofern Sie also über eine niedersächsische Schulnummer verfügen, dürfen Sie sich auch dann zu Veranstaltungen des KOS (an-)melden, wenn Ihre Schule nicht auf dem Gebiet von Stadt und Landkreis Osnabrück liegt. Eine Meldung (und Teilnahme) setzt allerdings eine einmalige Anmeldung im NLC voraus (für die wiederum eine niedersächsische Schulnummer benötigt wird). Außerdem behält sich das KOS vor, bei einer Überzeichnung anhand fester Kriterien eine Auswahl zu treffen, wobei Lehrkräfte aus dem Zuständigkeitsbereich des KOS Vorrang vor Interessenten aus dem überragionalen Gebiet.

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Darf ich an einer Fortbildung des KOS teilnehmen, wenn ich nicht an einer (niedersächsischen) Schule beschäftigt bin?

Nein, eine Meldung und Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des KOS setzt eine niedersächsische Schulnummer und eine Beschäftigung beim Land Niedersachsen voraus. Damit sind im Regelfall Personen ausgeschlossen, die

  • nicht dem pädagogischen Personal einer Schule zuzurechnen sind (von wenigen Ausnahmefällen abgesehen), und/oder
  • nicht im Dienst des Landes Niedersachsen oder einer niedersächsischen Ersatzschule stehen (auch hier kann es Ausnahmefälle geben).

Zur individuellen Klärung von Ausnahmen bedarf es zwingend einer vorherigen persönlichen Abstimmung mit dem KOS.

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