KOS

Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung Osnabrück


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FAQs - Interessierte und Teilnehmende

Antworten auf häufige Fragen von Lehrkräften rund um die An- und Abmeldung zu sowie die Teilnahme an unseren Webinaren:

Wo finde ich eine Übersicht über zukünftige Fortbildungen des KOS?

Das KOS veröffentlicht seine Fortbildungsangebote sämtlich in der Veranstaltungsdatenbank VeDaB des Niedersächsischen Bildungsservers. Für eine allgemeine Übersicht aller aktuellen Ausschreibungen im Raum Osnabrück nutzen Sie bitte diesen Link oder setzen in der VeDaB-Suchmaske händisch in der linken Spalte unter "Kategorie" den Haken zusätzlich auf "weitere Angebote" (s. beispielhaft in dieser Grafik). Natürlich können Sie auch nach Belieben weitere Filter setzen.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass unterhalb der zentralen bildungspolitischen Schwerpunktveranstaltungen (erkennbar an dem "Niedersachsenpferd") weitere regionale Fortbildungsangebote aufgelistet sind!

Zudem finden Sie unsere Veranstaltungen auch noch einmal in den Übersichten, die monatlich per Email an alle Schulleitungen zur Weiterleitung an die Lehrkräfte übersandt werden sowie nach Sachgebieten sortiert auf dieser Homepage, stets mit Link zu der für eine (An-)Meldung aufzurufenden VeDaB-Ausschreibung.

Übrigens: Sie können sich in der VeDaB ein eigenes Profil anlegen, und diesem verschiedene Fächer, Schlagworte u.ä. zuweisen. Sobald es neue Veranstaltungen gibt, die mit entsprechenden Schlagworten verknüpft sind, werden Sie unmittelbar und automatisch per Email informiert.

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Wie melde ich mich zu meiner Wunschfortbildung an?

Eine Meldung erfolgt ausschließlich über die Veranstaltungsdatenbank VeDaB des Niedersächsischen Bildungsservers. Voraussetzung ist ein persönliches VeDaB-Profil, welches Sie im Vorfeld einmalig erstellt haben müssen (weitere Erläuterungen zur Nutzung und Bedienung der Veranstaltungsdatenbank finden Sie in der VeDaB-Dokumentation oder den VeDaB-FAQ des NLQ).

Klicken Sie auf der Detailübersicht einer Veranstaltung auf den Button "Online-Meldung" unten links und folgen Sie den weiteren Anweisungen (ggf. müssen Sie sich zunächst mit Ihren Zugangsdaten einloggen). Sie sollten zuvor bereits einen entsprechenden Antrag bei Ihrer bzw. Ihrem Vorgesetzten eingereicht und diesen genehmigt bekommen haben. Über den Button "Antrag zur Vorlage beim Vorgesetzten" unten rechts lässt sich ein maschinell erstellter Antrag im PDF-Format generieren, der dann im Ausdruck Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten (in der Regel Ihrer Schulleitung) vorgelegt werden kann.

WICHTIG: Wenn Sie sich zu einer Veranstaltung (an-)melden, bestätigen Sie mit Ihrer Meldung, dass Ihnen das Einverständnis Ihrer bzw. Ihres Vorgesetzten bereits vorliegt. Sie sollten sich daher in Ihrem eigenen Interesse erst für eine Fortbildung melden, nachdem ein Austausch mit der vorgesetzten Stelle zu der von Ihnen geplanten Fortbildung stattgefunden hat.

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Was kann ich machen, wenn der Meldeschluss für eine Veranstaltung bereits erreicht ist?

Aus organisatorischen Gründen bittet das KOS Sie, sich frühzeitig um Plätze in den Fortbildungen zu bemühen. Nach Ablauf der Meldefrist (und erfolgter Einladung!) ist die Aufnahme einer Person in eine Veranstaltung auch mit noch freien Plätzen nur mit erhöhtem Aufwand und auf schriftliche Anfrage möglich. Von sehr kurzfristigen Anfragen (weniger als eine Woche bis zum Veranstaltungsbeginn) ist dabei grundsätzlich abzusehen!

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Woher weiß ich, ob ich einen Platz in der gewünschten Veranstaltung erhalten habe?

Mit Ihrer Meldung signalisieren Sie dem KOS erst einmal lediglich Ihr Interesse an der besagten Fortbildung und Ihre feste Absicht, an dieser teilzunehmen. (Solange Sie noch keine Einladung zu einer bestimmten Veranstaltung erhalten haben, können Sie sich ohne Nennung von Gründen auch jederzeit selbstständig über die VeDaB wieder von dieser abmelden.)

Umgekehrt bedeutet eine Meldung Ihrerseits aber auch nicht, dass Sie bereits einen festen Platz in der Fortbildung erhalten hätten - ungeachtet noch freier Plätze in der Veranstaltung. Vielmehr lädt das KOS zeitnah nach dem Meldeschluss, mindestens aber zwei Wochen vor der Veranstaltung, entsprechend der Reihenfolge der eingegangenen Meldungen (und ggf. weiterer, aus der Ausschreibung hervorgehender Kriterien) die Teilnehmenden per Email ein. Erst mit erfolgter offizieller Einladung an die von Ihnen in der VeDaB hinterlegte Emailadresse sind Sie für beide Seiten verbindlich zur Veranstaltung angemeldet! Aus diesem im System nachvollziehbaren Schritt ("Einladung führt zur Anmeldung") ergeben sich für Sie bzw. Ihre Schule weitere Verpflichtungen (siehe Punkt 8 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen).

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Wann erfahre ich letzte Details zu der von mir gebuchten Fortbildung?

In der Einladungs-Email finden Sie alle für die Teilnahme relevanten Informationen wie Veranstaltungsort, Beginn und Ende der Veranstaltung, inkludierte Verpflegung, mitzubringende Materialien u.ä.

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Ist eine kostenfreie Abmeldung kurz vor der Veranstaltung möglich?

Nein, grundsätzlich ist eine kostenfreie Abmeldung nur möglich, solange das KOS noch keine Einladungen versendet hat. Dies erfolgt üblicherweise etwa drei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn. Im Moment der Einladung sind Sie fest angemeldet und haben so für sich bzw. Ihre Schule einen Platz in der Fortbildung reserviert. Dies bedeutet, dass Sie (bzw. Ihre Schule) sich verpflichtet haben, die mit der Teilnahme verbundenen Kosten in jedem Fall (angeachtet eines evtl. Verhinderungsgrundes wie Krankheit, Operation o.ä.) zu tragen. Eine entsprechende Rechnung wird daher obligatorisch im Anschluss an die entsendende Schule ergehen. Eine zusätzliche Gebühr für eine solche "Umbuchung" fällt nicht an. In keinem Fall besetzt das KOS ggf. kurzfristig frei werdende Plätze proaktiv mit dritten Personen (auch nicht von einer möglichen Warteliste) nach!

Lediglich bei entgeltfreien Veranstaltungen (mit "Niedersachsenpferd") ist eine kostenfreie Abmeldung auch nach erfolgter Einladung möglich. Dazu bittet das KOS um eine schriftliche Abmeldung per Email an kos@uni-osnabrueck.de.

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Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich als angemeldete Teilnehmerin bzw. angemeldeter Teilnehmer am Veranstaltungstag verhindert bin?

Im Moment der vom KOS erfolgten Einladung sind Sie fest angemeldet und haben so für sich bzw. Ihre Schule einen Platz in der Fortbildung reserviert. Eine Annullierung oder ein "Freigeben" Ihres Platzes ist nicht möglich. Es steht Ihnen bzw. Ihrer Schulleitung jedoch frei, dem KOS schriftlich eine Person aus Ihrem Kollegium als Ersatzteilnehmerin bzw. -teilnehmer zu benennen und an Ihrer Stelle in die Fortbildung zu entsenden.

Bei entgeltfreien Veranstaltungen ist eine (konsequenzlose) Abmeldung auch nach erfolgter Einladung möglich. Auch hier bedarf es einer vorherigen Abmeldung an das KOS (gerne schriftlich per Email an kos@uni-osnabrueck.de).

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Darf ich an einer Fortbildung des KOS teilnehmen, wenn ich an einer Schule außerhalb von Stadt und Landkreis Osnabrück tätig bin?

Alle Veranstaltungen des KOS stehen Lehrkräften und weiterem pädagogischem Personal niedersächsischer Schulen frei. Sofern Sie also über eine niedersächsische Schulnummer verfügen, dürfen Sie sich auch dann zu Veranstaltungen des KOS (an-)melden, wenn Ihre Schule nicht auf dem Gebiet von Stadt und Landkreis Osnabrück liegt. Eine Meldung (und Teilnahme) setzt allerdings eine einmalige Anmeldung in der VeDaB voraus (für die wiederum eine niedersächsische Schulnummer benötigt wird).

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Darf ich an einer Fortbildung des KOS teilnehmen, wenn ich nicht an einer (niedersächsischen) Schule beschäftigt bin?

Nein, eine Meldung und Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des KOS setzt eine niedersächsische Schulnummer voraus. Damit sind im Regelfall Personen ausgeschlossen, die

  • nicht dem pädagogischen Personal einer Schule zuzurechnen sind (von wenigen Ausnahmefällen abgesehen), und/oder
  • nicht im Dienst des Landes Niedersachsen oder einer niedersächsischen Ersatzschule stehen (auch hier kann es Ausnahmefälle geben).

Zur individuellen Klärung von Ausnahmen bedarf es zwingend einer vorherigen persönlichen Abstimmung mit dem KOS.

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