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Allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des KOS
gültig ab 01.10.2019 (in der für Online-Fortbildungen ergänzten Fassung gültig ab 20.04.2020; zuletzt aktualisiert am 07.09.2022)
- 1. Adressatinnen und Adressaten
- 2. Berücksichtigung von Beeinträchtigungen
- 3. Ankündigung
- 4. Teilnahmeentgelte
- 5. Meldung
- 6. Anmeldung / Einladung
- 7. Absage
- 8. Rücktritt / Abmeldung / Verhinderung
- 9. Kostenerstattung
- 10. Arbeitsmaterialien
- 11. Online-Fortbildungen
- 12. Verpflegung und Übernachtung
- 13. Teilnahmebescheinigung
- 14. Teilnahmepflicht
- 15. Ausfall von Veranstaltungen
- 16. Vertrags- und Zahlungspartner
1. Adressatinnen und Adressaten
Das Angebot des Kompetenzzentrums für regionale Lehrkräftefortbildung an der Universität Osnabrück (im Folgenden: KOS) richtet sich allgemein an Lehrkräfte der öffentlichen Schulen sowie an die zum Dienst an Ersatzschulen nach §§ 152 und 155 NSchG beurlaubten Lehrkräfte, an das pädagogische Personal der öffentlichen Schulen und an die Ausbilderinnen und Ausbilder der Studienseminare auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Osnabrück sowie des Landkreises Osnabrück; die genannten Statusgruppen mit Beschäftigungsort in anderen niedersächsischen Regionen können ebenfalls an den Veranstaltungen des KOS teilnehmen, sofern freie Plätze zur Verfügung stehen.
Das Land plant einen Teil der Angebote aufgrund bildungspolitischer Priorität zentral, fördert diese finanziell und bietet diese den in Satz 1 aufgeführten Lehr- und pädagogischen Fachkräften im Raum Osnabrück über das KOS entgeltfrei an (in der Veranstaltungsdatenbank VeDaB des Niedersächsischen Bildungsservers erkennbar am „Niedersachsenpferd“). Zum Teil sind Veranstaltungen für den gesamten Bereich des RLSB Osnabrück, im Einzelfall auch für ganz Niedersachsen ausgeschrieben. Unter bestimmten Umständen können diese Angebote auch für das Personal freier bzw. privater Schulen in Stadt und Landkreis Osnabrück, der Region des RLSB Osnabrück oder des Landes Niedersachsen geöffnet werden; dieses ist verpflichtet, sich im Vorfeld beim KOS zu melden, sofern es sich nicht um zum Dienst an Ersatzschulen nach §§ 152 und 155 NSchG beurlaubte Lehrkräfte handelt. Das KOS kann freien bzw. privaten Schulen in diesem Fall einen anteiligen Beitrag an der Fortbildung in Rechnung stellen.
Im KOS geplante regionale Fortbildungsangebote ohne Landesförderung können dagegen von allen an niedersächsischen Schulen und Studienseminaren tätigen Kräften besucht werden. Die jeweiligen Bedingungen (wie Art der Veranstaltung, Höhe des Teilnehmerentgeltes etc.) sind stets den Ausschreibungstexten in der VeDaB zu entnehmen. In jedem Fall ist eine niedersächsische Schulnummer Voraussetzung für die (An-)Meldung zu einer Fortbildungsveranstaltung des KOS.
2. Berücksichtigung von Beeinträchtigungen
Personen mit Beeinträchtigungen gem. § 81 Abs. 4 Nr. 2 SGB IX werden zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens bei der Vergabe von Fortbildungsplätzen bevorzugt behandelt. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Bemerkung im dafür vorgesehenen Formularfeld im Rahmen der Meldung. Dies gilt auch für Menschen mit körperlicher Einschränkung, die über ihre Anmeldung rechtzeitig darüber zu informieren haben, welche Vorkehrungen vor Ort notwendig werden (z. B. Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Tagungsort).
Das KOS richtet sein Fortbildungsangebot schul- und wohnortnah aus. Üblicherweise überschreitet die Entfernung zwischen Dienst- und Veranstaltungsort der Teilnehmenden bei Präsenzveranstaltungen auch aus dem Landkreis Osnabrück 50 Kilometer nicht. Sofern eine Präsenzveranstaltung nicht auf dem Gebiet der Stadt Osnabrück stattfindet, enthält die Ausschreibung einen entsprechenden Hinweis auf den Tagungsort.
3. Ankündigung
Die Ankündigung von Veranstaltungen des KOS erfolgt in der Veranstaltungsdatenbank (VeDaB) des Niedersächsischen Bildungsservers sowie auf der Internetseite des KOS. Die Schulen werden zudem per Email und auf Wunsch per Post regelmäßig über das aktuelle Fortbildungsangebot informiert. Die jeweilige Ausschreibung enthält detaillierte Informationen zur Veranstaltung mitsamt etwaiger Teilnahmeentgelte. Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen sind Bestandteil jeder Ausschreibung.
4. Teilnahmeentgelte
Sofern in der Ausschreibung eine Teilnahmegebühr ausgewiesen ist, wird diese mit erfolgter Einladung durch das KOS (s. Abschnitt 6) verpflichtend. Eine anschließende Reduzierung oder (teilweise) Erlassung des Teilnahmeentgeltes aus Gründen, die ausschließlich bei der oder dem Teilnehmenden selbst liegen, ist ausgeschlossen.
Die entsendende Schule bzw. die selbstzahlende Person verpflichtet sich, die Kosten der mit der Anmeldung erfolgten Buchung eines Platzes in der entsprechenden Fortbildung unabhängig von einer tatsächlichen Teilnahme (ggf. ihres Personals) an der Präsenz- bzw. der Onlinefortbildung zu tragen und die vom KOS gestellte Rechnung innerhalb von vier Wochen nach Rechnungseingang zu begleichen. Evtl. im Rahmen eines Mahnverfahrens zusätzlich entstehende Kosten sind ebenfalls von der entsendenden Schule bzw. der angemeldeten Person zu tragen.
5. Meldung
Meldungen für Präsenz- und Onlineveranstaltungen sind innerhalb des Anmeldezeitraums bis zum angegebenen Anmeldeschluss (bei Präsenzveranstaltungen in der Regel vier Wochen bzw. bei Online-Fortbildungen eine Woche vor Veranstaltungstermin) ausschließlich über die Veranstaltungsdatenbank (VeDaB) des Niedersächsischen Bildungsservers möglich. Mit ihrer dort erfolgten Meldung für eine ausgeschriebene Veranstaltung stellt die meldende Person ihr besonderes Teilnahmeinteresse zu den jeweilig ausgewiesenen Konditionen heraus. Für die Meldung ist zur dienstrechtlichen Absicherung anzugeben, dass die Zustimmung der vorgesetzten Stelle (in der Regel der Schulleitung) vorliegt und dass die Kosten von der entsendenden Schule/Dienststelle oder der teilnehmenden Person als Selbstzahlende entrichtet werden. Dies gilt auch für Lehrkräfte im Erziehungsurlaub sowie Frauen im Mutterschutz außerhalb des gesetzlichen Beschäftigungsverbots (sechswöchiger Zeitraum vor einer Entbindung), die ebenfalls an Veranstaltungen teilnehmen können. Die Entscheidung über Unterrichtsbefreiung und/oder über eine Beteiligung der Lehrkräfte an den Fortbildungskosten trifft die vorgesetzte Dienststelle. Die Meldung erfolgt unter Anerkennung der vorliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Reihenfolge der Meldungseingänge wird auf Seiten des KOS dokumentiert. Mit der Meldung ist noch keine verbindliche Zusage seitens des KOS für eine Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung verbunden (s. u.). Meldungen nach Ablauf der Meldefrist können auf schriftlichen Antrag nur soweit berücksichtigt werden, wie noch freie Plätze vorhanden sind und KOS-interne Arbeitsprozesse einer Nachmeldung nicht im Wege stehen.
6. Anmeldung / Einladung
Kurz nach Ablauf des angegebenen Meldeschlusses – aber mindestens eine Woche vor der Veranstaltung – erfolgt die Einladung des KOS per Email an diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, welche gemäß der zuvor angegebenen Teilnehmendenzahl einen Platz zugewiesen bekommen haben. Bei der Zuweisung ist neben weiteren Kriterien (die in einem Erlass geregelt sind) der Zeitpunkt der Meldung maßgeblich, sofern die Ausschreibung keine anderslautenden Bestimmungen enthält. Erst mit dieser Einladung akzeptiert das KOS die Meldung, womit diese von einer Meldung zu einer für beide Seiten verbindlichen Anmeldung wird. Die Einladung enthält bei Präsenzveranstaltungen den genauen Veranstaltungsort bzw. bei Online-Fortbildungen einen Link. Ohne die offizielle Einladung ist eine Teilnahme grundsätzlich nicht möglich.
Verfahren im Fall der Überzeichnung einer Veranstaltung:
a) Zeitnahe weitere Fortbildungsveranstaltung desselben Inhalts: Bei einer Überbuchung erstellt das KOS die Teilnehmendenlisten anhand der Kriterien Zugehörigkeit zur Zielgruppe und zum Zuständigkeitsbereich des KOS (Stadt und Landkreis Osnabrück), Vorliegen einer Schwerbehinderung und Reihenfolge der Meldungseingänge.
Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten zum Zeitpunkt der Einladungen per Email eine schriftliche Absage, sofern das KOS innerhalb von sechs Monaten nach einer ersten Veranstaltung eine weitere themengleiche Veranstaltung anbieten kann. In diesem Fall bevorzugt es zuvor nicht berücksichtigte Personen, indem diesen zu gegebener Zeit ein Vorbuchungsrecht eingeräumt wird.
b) Keine zeitnahe Fortbildungsveranstaltung desselben Inhalts: Sollte die Wiederholung einer Veranstaltung absehbar nicht möglich sein, trifft das Niedersächsische Regionale Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück (RLSB) gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 19 und Abs. 2 Nr. 13 NPersVG die Auswahl über die Teilnahmen an der dann einmalig angebotenen Veranstaltung (erforderliche Auswahlkriterien regelt das MK in einem Erlass). Das RLSB übermittelt anschließend die Teilnehmendenlisten an das KOS, welches die Einladungen an die berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerber versendet. Die Absage an die nicht berücksichtigten Personen ergeht in diesem Fall auf dem Dienstweg direkt durch das RLSB und nicht durch das KOS.
7. Absage
Für den Fall, dass mangels Meldungen die Mindestteilnehmerzahl nach Ablauf der Meldefrist nicht erreicht wurde, erfolgt durch das KOS zeitnah eine Absage per Email an alle gemeldeten Interessentinnen und Interessenten.
Wird eine abgesagte Veranstaltung gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erneut angeboten, so informiert das KOS die ursprünglichen Interessentinnen und Interessenten zeitnah über diesen neuen Termin und räumt diesen zugleich ein Vorbuchungsrecht ein.
8. Rücktritt / Abmeldung / Verhinderung
Vor Ablauf der in der Ausschreibung benannten Meldefrist (bis einschl. des Tags des Anmeldeschlusses) kann eine gemeldete Person ihre Meldung formlos zurückziehen („stornieren“). Dazu meldet sie sich in der VeDaB von der entsprechenden Veranstaltung ab, woraufhin das KOS diese Person aus der Interessentenliste für die Veranstaltung streicht. Nach Ablauf der Meldefrist, aber noch vor der offiziellen Einladung (s. Punkt 6) muss dieser Rücktritt schriftlich (Post oder Email) erfolgen und rechtzeitig beim KOS eingehen. In beiden Fällen entstehen der abmeldenden Person bzw. der entsendenden Schule keinerlei Buchungs- oder Stornierungskosten.
Nach der Einladung ist eine kostenfreie Abmeldung nur bei entgeltfreien Veranstaltungen möglich. Bei entgeltpflichtigen Veranstaltungen der regionalen Lehrkräftefortbildung ist die entsendende Schule bzw. die selbstzahlende Person ungeachtet der Gründe für die Abmeldung oder das Fernbleiben von der Veranstaltung zur Übernahme des mit der Meldung akzeptierten Teilnehmerentgeltes verpflichtet. Bei Verhinderung der ursprünglich angemeldeten Person kann die entsendende Schule auch kurzfristig (bis einen Tag vor Veranstaltungstermin) dem KOS eine andere Person aus ihrem Kollegium nennen und diese ersatzweise an der Veranstaltung (bzw. der Online-Fortbildung) teilnehmen lassen. Eine solche Ummeldung ist nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.
9. Kostenerstattung
Grundsätzlich erstattet das KOS keine Reise- und Fahrtkosten. Bei entgeltfreien Fortbildungsveranstaltungen mit bildungspolitischer Priorität können Teilnahmeberechtigte im Einzelfall auf Antrag Reise- und Fahrtkostenvergütung aus Landesmitteln gemäß NRKVO vom 10.01.2017 (Nds. GVbl. Nr. 1/2017 S. 2) erhalten, sofern diese Möglichkeit im Vorfeld ausdrücklich über den Ausschreibungstext angekündigt wurde. Antragsberechtigt sind in diesem Fall die unter Abschnitt 1, Satz 1 aufgeführten Personengruppen. Mehrkosten für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen können auf Antrag der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers nach § 14 Abs. 4 NGG ebenfalls vom Land übernommen werden. Weitere Regelungen und Hinweise zu Kostenerstattungen finden Sie hier.
Reise- und Fahrtkosten werden innerhalb der Ausschlussfrist von 6 Monaten und der oben genannten Rahmenbedingungen nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) in der jeweils für Niedersachsen geltenden Fassung erstattet, sofern der teilnehmenden Person eine offizielle Einladung des KOS vorliegt.
10. Arbeitsmaterialien
Arbeitsmaterialien und weitere (Präsentations-)Dokumente werden, wenn nötig, in der Veranstaltung verteilt bzw. digital zur Verfügung gestellt oder im Anschluss an die Fortbildung per Email an die Teilnehmenden versendet. Die Kosten hierfür sind in der Regel im Teilnahmeentgelt enthalten. Sollten Materialien vor Ort nur gegen eine Gebühr erhältlich sein, wird darauf in der Ausschreibung hingewiesen.
11. Online-Fortbildungen
Online-Fortbildungen sind dezentrale, überwiegend internetbasierte Veranstaltungen mit mindestens einem synchronen Live-Termin. Alle relevanten Informationen zum konkreten Ablauf sowie die notwendigen Links zu Konferenzräumen (i.d.R. BigBlueButton) und/oder zum genutzten Lernmanagementsystem (i.d.R. Moodle) werden - soweit sie nicht bereits aus dem Ausschreibungstext hervorgehen - spätestens mit der Einladung versendet. Diese Einwahldaten dürfen ohne Abstimmung mit dem KOS bzw. der Veranstaltungsleitung nicht an Dritte weitergegeben werden! Eine Online-Fortbildung als reguläres Fortbildungsformat entspricht einer Präsenzfortbildung und ersetzt eine solche entweder komplett oder ergänzt diese im Rahmen einer mehrteiligen/mehrtägigen Fortbildungsveranstaltungen um Online-Anteile (sog. "blended learning"; Details sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen).
Für die Teilnehmenden stellen Online-Veranstaltungen reguläre Fortbildung(seinheit)en dar, die organisatorisch und formal Präsenzfortbildungen gleichgesetzt sind. Etwaige technische Probleme vor oder während der Online-Fortbildung entbinden bei kostenpflichtigen Veranstaltungen nicht von der Zahlungsverpflichtung. Mit der Meldung zu einer Online-Fortbildung gibt die interessierte Lehrkraft zu verstehen, dass die technischen Voraussetzung zur Teilnahme (s. Hinweis auf der Homepage) erfüllt und ggf. im Vorfeld getestet worden sind.
ACHTUNG: Wie bei Präsenzveranstaltungen auch stellen unauthorisierte Audio- und Videomitschnitte ungeachtet der Länge einer Aufnahme eine Verletzung der Rechte aller Teilnehmenden (insb. der Referierenden) am eigenen Wort und Bild und damit eine Straftat dar.
12. Verpflegung und Übernachtung
Wenn von Veranstalterseite bei Präsenzveranstaltungen Verpflegung gestellt wird, weist das KOS grundsätzlich im Rahmen der Ausschreibungen auf diese hin; bei ganztägigen Präsenzveranstaltungen enthält der Ausschreibungstext zudem die jeweilige Regelung zur Mittagsverpflegung.
Auf Wunsch stellt das KOS den Teilnehmenden eine Übersicht mit Übernachtungsmöglichkeiten vor Ort zusammen. Grundsätzlich erfolgt keine Übernahme von Übernachtungskosten durch das KOS. Entsprechende Anträge sind auf dem Dienstweg direkt an die zuständige Stelle zu richten.
13. Teilnahmebescheinigung
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer bestätigt ihre bzw. seine Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung vor Ort mit ihrer bzw. seiner Unterschrift in der Teilnahmeliste (bei Online-Fortbildungen wird die Teilnahme durch Screenshots der eingeloggten Personen dokumentiert).
Bei fristgerechter Anmeldung erhalten die Teilnehmenden nach einer Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe und nach Erbringung aller geforderten Leistungen eine Teilnahmebescheinigung einschließlich einer Ausfertigung für ihre Personalakte. Die Bescheinigungen werden am Veranstaltungsende von der Veranstaltungsleitung bzw. der Referentin oder dem Referenten ausgehändigt (bei Online-Fortbildungen erfolgt die Ausgabe der Bescheinigungen über den Postweg). Verspätet angemeldete Teilnehmende können auf Antrag ebenfalls eine Teilnahmebescheinigung vom KOS erhalten.
14. Teilnahmepflicht
Teilnehmende, insb. im Landesdienst, sind nach Erhalt der offiziellen Einladung durch das KOS zur aktiven Teilnahme und zur Erbringung der geforderten Leistung verpflichtet. Die anonyme Bewertung der Veranstaltung über die abschließende Evaluation erfolgt auf freiwilliger Basis, ist aber von Seiten des Landes ausdrücklich gewünscht. Die Teilnahme an einer Fortbildung schließt die Freistellung von entgegenstehenden dienstlichen Verpflichtungen im erforderlichen Umfang ein. Das vorzeitige Verlassen einer Veranstaltung muss deshalb der Veranstaltungsleitung und der Schule/Dienststelle mitgeteilt und begründet werden.
Mit dauerhaftem Verlassen der Veranstaltung bzw. des Webinars erlischt auch die Entpflichtung von dienstlichen Obliegenheiten. Eine Entpflichtung aus einer mehrteiligen Maßnahme kann nur mit besonderer Begründung und mit Zustimmung der bzw. des Dienstvorgesetzten auf schriftlichem Wege erfolgen. Das Verlassen oder die Entpflichtung entbinden nicht von der Zahlung des Teilnahmeentgeltes.
15. Ausfall von Veranstaltungen
Das KOS behält sich die Absage von Veranstaltungen aus einem unvorhersehbaren Grund (z. B. Erkrankung der Veranstaltungsleitung bzw. einzelner Referierender; zu geringe Anmelde- oder Teilnehmendenzahl) vor. In diesem Fall werden keine Teilnahmeentgelte oder Gebühren erhoben. Bereits begonnene längerfristige Veranstaltungsformate (etwa Fortbildungsmaßnahmen, deren Module sich über mehr als ein Kalenderjahr erstrecken) können in besonderen Fällen (wie bei erheblicher Verringerung der Teilnehmerzahl) ebenfalls vom KOS abgesagt werden. Über das weitere Prozedere wird in Abstimmung mit der Veranstaltungsleitung im Einzelfall entschieden.
Das KOS ist grundsätzlich bestrebt, für abgesagte Veranstaltungen oder Veranstaltungsteile Ersatztermine anzubieten bzw. bereits in Rechnung gestellte Veranstaltungsteile zu kompensieren.
16. Vertrags- und Zahlungspartner
Alle öffentlichen Schulen in Niedersachsen sind mit eigenverantwortlich zu bewirtschaftenden Budgets ausgestattet, die u. a. der Finanzierung von Fortbildungsveranstaltungen dienen (RdErl. d. MK vom 14.12.2007 „Haushaltswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule“). Bei entgeltpflichtigen Veranstaltungen ist die Höhe der Teilnahmeentgelte in den Ankündigungen ausgewiesen. Vertrags- und Zahlungspartnerin des KOS ist daher grundsätzlich die Schule bzw. die Dienststelle. Die Rechnungsstellung an die Schulen bzw. Dienststellen zur Begleichung des fälligen Teilnahmeentgeltes erfolgt im Nachgang der Veranstaltung per Email an die Schuladresse im Namen der Universität Osnabrück. Die mit der Rechnungsstellung einhergehenden Zahlungsmodalitäten (etwa Fristsetzung, etwaige Mahnverfahren) erfolgen auf Basis der für die Zentrale Verwaltung der Universität Osnabrück geltenden Bestimmungen.
Darüber hinaus gelten - soweit nicht in diesen Teilnahmebedingungen beschrieben - die allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen des RLSB sowie des Niedersächsischen Landesamts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ, ehemals NiLS).